Übersicht

 

Geschäftsverteilung allgemein

Die Zuständigkeit der einzelnen Senate richtet sich grundsätzlich nach dem Zuständigkeitsbereich der Behörden, gegen die sich die Klage oder der Antrag richtet. Für bestimmte Streitsachen legt der Geschäftsverteilungsplan eine besondere Zuständigkeit fest. Die einmal begründete Zuständigkeit eines Senats wird durch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts innerhalb des Finanzgerichts-Bezirks nicht berührt.

Die personelle Besetzung der Senate und die Geschäftsverteilung im Einzelnen kann bei den Gerichten zu den angegebenen Zeiten des Parteiverkehrs eingesehen werden.

 

Die Geschäftsstellen und ihre Leiter

Finanzgericht München
mit Außensenaten Augsburg
Telefon
1. Senat  (089) 92989 - 312
2. Senat  (089) 92989 - 303
3. Senat  (089) 92989 - 312
4. Senat  (0821) 34627- 340
5. Senat  (089) 92989 - 305
6. Senat  (0821) 34627- 340
7. Senat  (089) 92989 - 306
8. Senat  (089) 92989 - 301
9. Senat  (089) 92989 - 301
10. Senat  (0821) 34627 - 340
11. Senat  (089) 92989 - 306
12. Senat  (089) 92989 - 305
13. Senat  (089) 92989 - 312
14. Senat  (089) 92989 - 303
15. Senat  (0821) 34627 - 340