Sonderzuständigkeiten einzelner Senate
des Finanzgerichts München

zum 01.07.2025

Der 4., 6, und 10. Senat sind der Außenstelle Augsburg zugeteilt.

 

Sonderzuständigkeit (von allgemeinem Interesse) Senat
Außensteuergesetz 7
Erbschaft- und Schenkungsteuer 4
Grunderwerbsteuer 4
Kirchensteuer 1
Körperschaftsteuer 6/7
Kostensachen 4
Kraftfahrzeugsteuer 4
Lohnsteuer 8/10
Umsatzsteuer 3/5/14
Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolsachen 14