Innerer Aufbau

Das Finanzgericht ist in Senate untergliedert.

Ein Senat besteht in der Regel aus vier Berufsrichtern unter Leitung eines Vorsitzenden Richters. Diese sind nach dem Geschäftsverteilungsplan für Streitigkeiten grundsätzlich gegen bestimmte Behörden oder hinsichtlich bestimmter Steuerarten zuständig. Innerhalb des Senates werden die Fälle einem Richter als so genanntem Berichterstatter zugeteilt, der im vorbereitenden Verfahren tätig wird und einen Entscheidungsvorschlag erarbeitet.

Bei einer mündlichen Verhandlung ist der Richtertisch mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richter besetzt. Die ehrenamtlichen Richter werden auf Vorschlag von Berufsverbänden für fünf Jahre gewählt. Ihre oft außerjuristischen Überlegungen und besonderen Erfahrungen, insbesondere aus ihrer beruflichen Tätigkeit, können so in die Entscheidung einfließen.

 

 

 


 

 

Richterbank mit fünf Richtern

 

 

Fälle, in denen die Rechtsfragen nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind und die keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen, können auf den Einzelrichter zur Entscheidung übertragen werden. Mit Einverständnis der Verfahrensbeteiligten kann auch sonst der Einzelrichter entscheiden.