Das Finanzgericht als Fachgericht

Übersicht

 

Teil der Gerichtsbarkeit

Die dritte Gewalt in unserem Staat - die Rechtsprechung - wird durch das Bundesverfassungsgericht, die Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Dabei ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgeteilt in die (allgemeine) Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit.

Bundesverfassungsgericht
Bundesgerichtshof Bundesverwaltungsgericht Bundessozialgericht Bundesfinanzhof Bundesarbeitsgericht
Oberlandesgerichte Verwaltungsgerichtshöfe* Landessozialgerichte Finanzgerichte Landesarbeitsgerichte
Landgerichte
Amtsgerichte Verwaltungsgerichte Sozialgerichte Arbeitsgerichte

Die Finanzgerichtsbarkeit ist nur zweistufig aufgebaut. Auf Landesebene gibt es daher keine zweite Instanz; die Finanzgerichte sind bereits obere Landesgerichte.

Die Richter sind sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sind kein "verlängerter Arm" der Finanzverwaltung, sondern geben Rechtsschutz gegen staatliche Maßnahmen. Die Gewaltenteilung hat jedoch auch zur Folge, dass das Gericht nur die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung überprüfen kann und nicht deren Zweckmäßigkeit. Insbesondere bei Ermessenentscheidungen, wie z. B. dem Erlass von Steuern, kann es grundsätzlich nur kontrollieren, ob die Behörde ihr Ermessen überschritten oder in fehlerhafter Weise gebraucht hat.

 

Aufgabe

Die Finanzgerichte in den einzelnen Bundesländern entscheiden hauptsächlich über Klagen gegen Bescheide der Finanzämter, der Familienkassen der Agentur für Arbeit und der Zollbehörden. Die Bestrafung wegen Steuerdelikten wird von den Strafgerichten der "ordentlichen" Justiz wahrgenommen und gehört nicht zu den Aufgaben des Finanzgerichts. Als einzige Tatsacheninstanz kann es eine Beweiswürdigung vornehmen und den Sachverhalt feststellen. Es legt das Gesetz aus und prüft, ob der Tatbestand von der Regelung erfasst wird.

In Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung kann die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen werden. Das Bundesverfassungsgericht ist keine zusätzliche Rechtsmittelinstanz. Seine Zuständigkeit beschränkt sich vielmehr auf die Prüfung, ob die gerichtliche Entscheidung dem Verfassungsrecht entspricht.

 

Finanzgerichte in Deutschland

In Deutschland sind ca. 600 Berufsrichter an 18 Finanzgerichten tätig.

In jedem Bundesland ist mindestens ein Finanzgericht eingerichtet: