Datenbank BAYERN | RECHT

Der Freistaat Bayern stellt in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken, den Bürgerinnen und Bürgern die jüngeren Entscheidungen der bayerischen Gerichte, soweit diese allgemein veröffentlicht wurden, im Internet kostenfrei zur Verfügung.

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Entscheidungen des:

 

Übersendung von Entscheidungen

Sie können Entscheidungen der beiden Finanzgerichte aber auch in anonymisierter Form gegen Kostenerstattung anfordern. Teilen Sie uns hierzu schriftlich, per Telefax oder E-Mail Ihren Namen, Ihre Adresse (mit Postanschrift), das Aktenzeichen und das Datum der Entscheidung mit und geben Sie an, ob die Entscheidung auf dem Postweg, per Telefax oder E-Mail übermittelt werden soll.

Ihre Bestellung richten Sie bitte an das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, also an das Finanzgericht München - auch für die Außensenate in Augsburg - oder an das Finanzgericht Nürnberg.

Die zu erstattenden Kosten betragen 0,50 € je Seite, die auf dem Postweg oder per Telefax übermittelt wird, oder 7,50 € je Datei, die Ihnen per E-Mail zugeschickt wird. Die Rechnung erhalten Sie per Post.